Wohlverhaltensphase

Sie beginnt mit dem Ende der Anmeldefrist für Forderungen, wenn es Anmeldungen gab. Andernfalls enden Konkurs- + Insolvenzverfahren.
Zahlung an Insolvenzverwalter:     
Bruttoeinkommen minus Steuer, Sozialversicherung, Wohnung, notwendiger Ausgaben = Rest, davon sind für die Dauer der Wohlverhaltens-
phase 30% selbst an den Verwalter zu zahlen. Bei einem monatl. Bruttoeinkommen von 1500,- sind das ca. 120,-/monatl. für 6-36 Monate
Dauer: 
Sie hängt von der vom Insolvenzverwalter akzeptierten Gesamtsumme aller Gläubigerforderungen ab, und davon, ob der Schuldner vorweg

schon einen Anteil (durch z.B. Familie, Freunde) bezahlen kann (ist meist nicht sinnvoll - eventuell 50% bei sehr kleinen Beträgen):
 - zahlt der Schuldner 50% der Forderungen, beträgt sie 6 Monate  - bei 35%  12 Monate  - bei 20%  18 Monate.
    Bei weniger als 20%:  1 Jahr bei Forderungen bis 30.000,-     2 Jahre bei 30.001,-  bis 150.000,-     3 Jahre ab 150.001 …. 
Fazit:  

 - Lettland: Dauer bei Beträgen unter 150.000,- kürzer als in Irland, bei Beträgen darüber auch 3 Jahre.
 - Irland:     Dauer immer 3 Jahre mit Zahlungen - auch wenn die Restschuldbefreiung in der Regel bereits nach 1 Jahr efolgt