Wohlverhaltensphase
Sie beginnt mit dem Ende der Anmeldefrist für Forderungen, wenn es Anmeldungen gab. Andernfalls enden Konkurs- + Insolvenzverfahren.
Zahlung an Insolvenzverwalter:
Bruttoeinkommen minus Steuer, Sozialversicherung, Wohnung, notwendiger Ausgaben = Rest, davon sind für die Dauer der Wohlverhaltens-
phase 30% selbst an den Verwalter zu zahlen. Bei einem monatl. Bruttoeinkommen von 1500,- sind das ca. 120,-/monatl. für 6-36 Monate
Dauer:
Sie hängt von der vom Insolvenzverwalter akzeptierten Gesamtsumme aller Gläubigerforderungen ab, und davon, ob der Schuldner vorweg
schon einen Anteil (durch z.B. Familie, Freunde) bezahlen kann (ist meist nicht sinnvoll - eventuell 50% bei sehr kleinen Beträgen):
- zahlt der Schuldner 50% der Forderungen, beträgt sie 6 Monate - bei 35% 12 Monate - bei 20% 18 Monate.
Bei weniger als 20%: 1 Jahr bei Forderungen bis 30.000,- 2 Jahre bei 30.001,- bis 150.000,- 3 Jahre ab 150.001 ….
Fazit:
- Lettland: Dauer bei Beträgen unter 150.000,- kürzer als in Irland, bei Beträgen darüber auch 3 Jahre.
- Irland: Dauer immer 3 Jahre mit Zahlungen - auch wenn die Restschuldbefreiung in der Regel bereits nach 1 Jahr efolgt