Insolvenzverfahren

beginnt ab dem Moment, wo die Insolvenz vom Gericht bestätigt und in der Insolvenzliste (ca 1-3 Tage) eingetragen wurde = 2 Teile:
1. Das Konkursverfahren: 6 Monate (oder kürzer *) Der Schuldner kann dafür - wenn er will - wieder nach AT/DE zurückkehren  
    Der Insolvenzverwalter informiert die Gläubiger von der Verfahrens-Eröffnung und der Frist zur Forderungs-Anmeldung.
    *) Verzichten vor Fristende alle Gläubiger oder erfolgt bis Fristende keine Forderungsanmeldung, enden Konkurs- und Insolvenz-
        verfahren. Alle Forderungen verfallen/verjähren
, keine Wohlverhaltensphase oder Restschuldbefreiung notwendig -> Punkt 3 
        Das Konkursverfahren endet auch, wenn alle Gläubiger vor Fristende schriftlich angemeldet/entschieden haben -> Punkt 2 
2. Die Wohlverhaltensphase: 6 - 36 Monate  (abhängig von der Gesamtsumme aller vom Insolvenzverwalter bestätigten Forderungen  
    Beginnt nur, wenn es zumindest 1 Forderungsanmeldung gibt. Nach Ablauf der Zeit: Verfahrensende und Restschuldbefreiung.
3. Ende  In AT/DE die Gerichtsurteile von vereidigtem Dolmetscher übersetzen lassen. In DE vom Gericht bestätigen lassen. 
Forderungsverzicht = evtl. kürzere Wohlverhaltensph. (wenn alle Gläubiger verzichten = Ende), schnelle Gläubiger-Entscheidung = evtl. kürzeres Konkursverfahren