Für Gläubiger

Gläubiger werden nach Insolvenz-Eröffnung aus Lettland schriftlich informiert. Nicht angemeldete Ansprüche verfallen.

Quote: Ab Beginn der Wohlverhaltensphase (6-36 Monate) hat der Schuldner 30% vom monatl. Netto-Einkommen an den
               Verwalter abzuführen. 
Das ist in der Regel 100,- bis 200,- Gesamtsumme zur Aufteilung an alle Gläubiger !!!

- Forderungen sind mit der Basisforderung + 100% gedeckelt = maximal das Doppelte (inkl. Zinsen, Spesen und Kosten) der Basisforderung

- Von Gläubigern angemeldete (auch gedeckelte) zu hohe Forderungen können vom Schuldner beeinsprucht werden.
   Für den Gläubiger besteht dann Anwaltszwang in Lettland, übertriebene Forderungen werden als Wucher verstanden.
- Der Gerichtsweg in AT/DE gegen ein lettisches Urteil ist sinnlos, da die Fristen ausreichend und die Rechtssysteme zu ähnlich sind.

Sie haben den Fall sofort vom Tisch und aus dem Kopf, wenn Sie gleich eine Verzichtserklärung an den Verwalter senden.
Wenn Ihr Schuldner diesen Weg gewählt hat, dann ist es für Sie den Aufwand nicht mehr wert - und Sie könnten helfen.