Abschlagszahlung
In der Wartezeit für den COMI kann man versuchen mit Gläubigern eine Abschlagszahlung zu vereinbaren. Mit einem
netten Telefonat (Ihr lett. Mobil-Tel.) anfragen, und danach mit einem eMail nochmals um Forderungsverzicht ersuchen.
Ich habe auch bei sehr hohen Forderungen etwas erreicht, z.B. eine 30 Jahre alte hohe Forderung wurde eingestellt.....
Achtung bei Banken, Leasingfirmen und Inkassofirmen
- Es lauern Fallen. Vereinbarungen machen Sie mit solchen Firmen nur durch Ihrem Anwalt !
- in der Regel erfolgt trotz Abschlagszahlung ein Eintrag in der Banken-Warnliste / bzw. bei Schufa - aber
Eine Vereinbarung sollte also enthalten, dass solche Einträge garantiert nicht erfolgen bzw. gelöscht werden.
Wie hoch ist die Abschlagszahlung und bringt diese (meist wesentlich höhere) Zahlung wirklich Vorteile ?
Ich halte eine derartige Vereinbarung nur dann für sinnvoll, wenn
- dadurch die Gesamtverbindlichkeit = die Wohlverhaltensphase (für Lettland) wesentlich gesenkt/kürzer wird
- und/oder die Abschlagszahlung (gesamt, sofort) geringer oder nur unwesentlich höher ist, als die Quote.
Bitte bedenken Sie aber, dass die Zahlung nicht von Ihnen, sondern von jemandem anderen für Sie gleistet werden muss!
- und sich der Gläubiger verpflichtet, auf Einträge bei Auskunfteien/Inkassofirmen zu verzichten + löschen läßt