Ablauf
Notwendige Aufenthaltsdauer
1-2 Wochen Vorbereitung, danach 6 Monate (Aufenthalt in Lettland) zum Erreichen des COMI,
dann ca 1-2 Wochen Puffer bis zur Insolvenzanmeldung mit Anwalt, (+ Wartezeit auf Gerichtseintscheidung - sieh Pkt. B.3)
Die Insolvenzeröffnung bestätigt den COMI des Antragstellers und die Zuständigkeit des lettischen Gerichts für die Insolvenzabwicklung.
Nach bestätigter Insolvenzanmeldung (siehe Pkt. B.3c) kann man nach AT/DE zurückkehren + dort ohne Pfändungen arbeiten!
A. Beginn des Insolvenzverfahrens (nach gerichtl. bestätigter Insolvenz ) - besteht aus:
1. Konkursverfahren: 2-6 Monate - wenn keine Forderungsanmeldung erfolgte siehe Punkt 7.
2. Wohlverhaltensphase: Lettland: (6-36 Monate) startet nur bei Forderungsanmeldung(en) - endet mit Restschuldbefreiung.
B. Ablauf im Detail
1. Besprechnung mit Anwalt, Wohnung mieten, Termin für Meldeamt in Riga zur Anmeldung und ID-Karte.
2. Mit der Anmeldung (selbständig/unselbständig) beim Finanzamt + Soz.Versicherung beginnt der COMI. Details beim lettischen Anwalt.
3. Nach Erreichen des COMI: Einreichen des Insolvenzantrags bei Gericht mit dem lettischen Anwalt.
Antwort nach 1-2 Wochen: a) Frist: zum Nachreichen eventuell fehlender Dokumente oder Erklärungen.
b) Ablehnung: Weiteren Antrag (ohne Kosten) nach Beseitigung der Ablehnungsgründe einreichen.
c) Bestätigt: Beginn des Konkurs- + Insolvezverfahren, die Rückkehr nach AT/DE ist möglich. Gläubiger
haben in AT/DE keinen Zugriff mehr auf Ihr Einkommen für im Insolvenzantrag genannte Schulden.
5. Es beginnt das Insolvenzverfahren - zuerst mit dem Konkursverfahren (2-6 Monate): (Warten auf Anmeldung von Forderungen)
6. Bei Zumindest bei 1 Forderungsanmeldung in der Frist folgt die Wohlverhaltensphase, andernfalls entfällt diese - siehe Punkt 7
Die gerichtliche Restschuldbefreiung erfolgt nach der Wohlverhaltensphase.
7. Keine Forderungsanmeldungen durch Gläubiger: Alle nicht in Frist angemeldete od. verzichtete Forderungen verfallen.
Bei Fristende (6 Monate nach Insolvenzbestätigung) od. bei früherer Entscheidung (Verzicht und/oder keine Ford.Anmeldung aller
Gläubiger endet das Konkursverfahren und das gesamte Insolvenzverfahren mit Gerichtsurteil (keine Restschuldbefreiung notwendig).