Ablauf

Notwendige Aufenthaltsdauer
1-2 Wochen Vorbereitung, danach 6 Monate (Aufenthalt in Lettland) zum Erreichen des COMI,
dann ca 1-2 Wochen Puffer bis zur Insolvenzanmeldung
mit Anwalt, (+ Wartezeit auf Gerichtseintscheidung - sieh Pkt. B.3)
Die Insolvenzeröffnung bestätigt den COMI des Antragstellers und die Zuständigkeit des lettischen Gerichts für die Insolvenzabwicklung.
Nach bestätigter Insolvenzanmeldung (siehe Pkt. B.3c) kann man nach AT/DE zurückkehren + dort ohne Pfändungen arbeiten!

A. Beginn des Insolvenzverfahrens (nach gerichtl. bestätigter Insolvenz ) - besteht aus:
1.  Konkursverfahren: 2-6 Monate - wenn keine Forderungsanmeldung erfolgte siehe Punkt 7.
2.  Wohlverhaltensphase:  Lettland:  (6-36 Monate) startet nur bei Forderungsanmeldung(en) - endet mit Restschuldbefreiung.
B. Ablauf im Detail
 
1.  Besprechnung mit Anwalt, Wohnung mieten, Termin für Meldeamt in Riga zur Anmeldung und ID-Karte.
2.  Mit der Anmeldung (selbständig/unselbständig) beim Finanzamt + Soz.Versicherung beginnt der COMI. Details beim lettischen Anwalt.
3.  Nach Erreichen des COMI: Einreichen des Insolvenzantrags bei Gericht mit dem lettischen Anwalt.
     Antwort nach 1-2 Wochen: a) Frist: zum Nachreichen eventuell fehlender Dokumente oder Erklärungen.
                                                     b)
Ablehnung: Weiteren Antrag (ohne Kosten) nach Beseitigung der Ablehnungsgründe einreichen.
                                                     c) Bestätigt: Beginn des Konkurs- + Insolvezverfahren, die Rückkehr nach AT/DE ist möglich. Gläubiger
                                                         haben in AT/DE keinen Zugriff mehr auf Ihr Einkommen für im Insolvenzantrag genannte Schulden.
5.  Es beginnt das Insolvenzverfahren - zuerst mit dem Konkursverfahren (2-6 Monate): (Warten auf Anmeldung von Forderungen)
6.  Bei Zumindest bei 1 Forderungsanmeldung in der Frist folgt die
Wohlverhaltensphase, andernfalls entfällt diese - siehe Punkt 7
     Die gerichtliche Restschuldbefreiung erfolgt nach der Wohlverhaltensphase.
7.  Keine Forderungsanmeldungen durch Gläubiger: Alle nicht in Frist angemeldete od. verzichtete Forderungen verfallen.
     Bei Fristende (6 Monate nach Insolvenzbestätigung) od. bei früherer Entscheidung (Verzicht und/oder keine Ford.Anmeldung aller
     Gläubiger endet das Konkursverfahren
und das gesamte Insolvenzverfahren mit Gerichtsurteil (keine Restschuldbefreiung notwendig).